Praktikumsbeauftragte der Fakultät für Mathematik und Physik

Je nach Studiengang können oder müssen Studierende Praktika absolvieren.

Bei Praktika in der Industrie prüfen die Beauftragten die Eignung und Möglichkeiten der Anerkennung. Diese werden beispielsweise im Bachelor Meteorologie oder Master Physik benötigt. Dafür müssen sich die Studierenden selbstständig um einen Praktikumsplatz bemühen. Bevor sie den zugehörigen Vertrag unterschreiben, setzen sie sich mit Ihrem zuständigen Beauftragten in Verbindung. Dieser prüft das Angebot.

Praktika im Lehramt-Studium

Informationen über die schulischen und außerschulischen Praktika auf den Seiten der Leiniz School of Education

Praktikumsbeauftragte der Fakultät für Mathematik und Physik

Praktikumsbeauftragte/-r Mathematik

Praktikumsbeauftragte

Prof. Dr. Sven Beuchler

Praktikumsbeauftragte/-r Meteorologie

Praktikumsbeauftragte

Prof. Dr. Günter Groß
Gebäude
Raum

Praktikumsbeauftragte/-r Nanotechnologie

Praktikumsbeauftragte/-r Physik

Praktikumsbeauftragte

Prof. Dr. Christian Ospelkaus
Gebäude
Raum
 Christian Ospelkaus  Christian Ospelkaus
Regelungen zum Praktikum im MA Physik

Für das Industriepraktikum gelten nach Auskunft des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses folgende Vorgaben:

  • Das Praktikum ist vorab genehmigungspflichtig durch den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses.
  • Das Praktikum soll in einem typischen Berufsfeld einer Physikerin oder eines Physikers abgeleistet werden.
  • Empfohlen wird das Praktikum in einer Firma abzuleisten. Universitäre Institute sind ausgeschlossen, in Ausnahmefällen kann das Praktikum auch in einer außeruniversitären Forschungseinrichtung stattfinden.
  • Im Rahmen des Praktikums soll möglichst ein definiertes (kleines) Projekt bearbeitet werden.
  • Die Länge beträgt mindestens acht Wochen. 
  • Den Praktikumsbericht kann jede Dozentin und jeder Dozent der Physik entgegennehmen (Praktiksche und Laborarbeiten: Experimentalphysik empfohlen; Simulations- und Modellierungsarbeiten, bspw. Finanzen etc: Theoretische Physik empfohlen) und eine Bescheinigung über die erbrachte Leistung ausstellen.
  • Dazu muss der Dozentin oder dem Dozenten ein Bericht vorgelegt werden. Der empfohlene Umfang liegt bei ca. 15 Seiten mit einer Proportionalschriftart (Arial, TimesNewRoman etc) 12 Punkt 1,5 zeilig. Darin können einige Abbildungen oder Tabellen enthalten sein, ein Titelblatt, ggf. Literatur- oder andere Quellenangaben. Inhaltlich bietet sich eine Beschreibung des betrieblichen Umfelds, nach Möglichkeit ein Bericht über ein kleines Projekt (einschließlich eventueller Auswertungen), eine kurze Reflexion (Was hat's gebracht?) an.