Industriepraktikum Physik

Regelungen zum Praktikum im MA Physik

Für das Industriepraktikum gelten nach Auskunft des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses folgende Vorgaben:

  • Das Praktikum ist vorab genehmigungspflichtig durch den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses.
  • Das Praktikum soll in einem typischen Berufsfeld einer Physikerin oder eines Physikers abgeleistet werden.

  • Empfohlen wird das Praktikum in einer Firma abzuleisten. Universitäre Institute sind ausgeschlossen, in Ausnahmefällen kann das Praktikum auch in einer außeruniversitären Forschungseinrichtung stattfinden.

  • Im Rahmen des Praktikums soll möglichst ein definiertes (kleines) Projekt bearbeitet werden.

  • Die Länge beträgt mindestens acht Wochen.

  • Praktikumsbericht: Beschreibung des betrieblichen Umfelds, nach Möglichkeit ein Bericht über ein kleines Projekt (einschließlich eventueller Auswertungen), kurze Reflexion (Was hat's gebracht?), alles zusammen ca. 20 Seiten.
  • Alle DozentInnen können nach Vorlage des Berichtes eine Bescheinigung über die Leistung ausstellen.


Praktikumsbeauftragte/-r Physik

Prof. Dr. Christian Ospelkaus
Praktikumsbeauftragte
Adresse
Welfengarten 1
30167 Hannover
Gebäude
Raum
Prof. Dr. Christian Ospelkaus
Praktikumsbeauftragte
Adresse
Welfengarten 1
30167 Hannover
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