Bei Praktika in der Industrie prüfen die Beauftragten die Eignung und Möglichkeiten der Anerkennung. Diese werden beispielsweise im Bachelor Meteorologie oder Master Physik benötigt. Dafür müssen sich die Studierenden selbstständig um einen Praktikumsplatz bemühen. Bevor sie den zugehörigen Vertrag unterschreiben, setzen sie sich mit Ihrem zuständigen Beauftragten in Verbindung. Dieser prüft das Angebot.
Informationen über die schulischen und außerschulischen Praktika auf den Seiten der Leiniz School of Education
Praktikumsbeauftragte der Fakultät für Mathematik und Physik
Praktikumsbeauftragte/-r Mathematik
Praktikumsbeauftragte


Praktikumsbeauftragte/-r Meteorologie
Praktikumsbeauftragte
Praktikumsbeauftragte/-r Nanotechnologie
Praktikumsbeauftragte/-r Physik
Praktikumsbeauftragte
Für das Industriepraktikum gelten nach Auskunft des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses folgende Vorgaben:
- Das Praktikum ist vorab genehmigungspflichtig durch den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses.
- Das Praktikum soll in einem typischen Berufsfeld einer Physikerin oder eines Physikers abgeleistet werden.
- Empfohlen wird das Praktikum in einer Firma abzuleisten. Universitäre Institute sind ausgeschlossen, in Ausnahmefällen kann das Praktikum auch in einer außeruniversitären Forschungseinrichtung stattfinden.
- Im Rahmen des Praktikums soll möglichst ein definiertes (kleines) Projekt bearbeitet werden.
- Die Länge beträgt mindestens acht Wochen.